Sicherheitsaudits für Außerortsstraßen

Zukunftsweisende Entwicklung bedarfsgerechter, umweltschonender Infrastruktur

Das Sicherheitsaudit für Außerorts- aber auch Innerortsstraßen ist inzwischen etablierter Bestandteil der einzelnen Entwurfsphasen in der Verkehrsanlagenplanung. Die Durchführung dieses Sicherheitsaudits, entsprechend den Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen, Stand 2002 (ESAS 2002) beziehungsweise künftig der Richtlinien für das Sicherheitsaudit an Straßen (RSAS), hilft durch die ausschließliche Betrachtung der Planung in Bezug auf die Verkehrssicherheit aller am Verkehrsgeschehen beteiligten Nutzer einer geplanten Verkehrsanlage die Anzahl der vermeidbaren Planungsdefizite zu reduzieren.

 

Die Durchführung von Sicherheitsaudits gehört sowohl für die eigenen Planungen als Maßnahme der Qualitätssicherung, aber natürlich auch für Fremdplanungen zum inzwischen etablierten Bestandteil unseres Leistungsspektrums. Unser seit 2009 zertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortsstraßen hat diverse Planungen von der einfachen Einmündung, über Ortsdurchfahrten bis hin zu Ortsumgehungen als Auditor begleitet und steht auch Ihnen als erfahrener Sicherheitsauditor zur Verfügung.

 

Wie wird ein Sicherheitsaudit durchgeführt?

 

Die Durchführung eines Sicherheitsaudits soll durch einen unabhängigen, nicht an der Planung beteiligten, zertifizierten Gutachter erfolgen. Entsprechend den ESAS 2002 soll für folgenden Entwurfsphasen ein Audit durchgeführt werden:

 

-       Auditphase 1: Vorplanung

-       Auditphase 2: Vorentwurf

-       Auditphase 3: Ausführungsplanung

-       Auditphase 4: Verkehrsfreigabe

 

Als Arbeitsgrundlage wird dem Auditor eine Auditfassung der Planung zur Verfügung gestellt, die alle sicherheitsrelevanten Planungsunterlagen beinhaltet. Diese wird durch den Gutachter, unabhängig von anderen Planungszielen auf die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte kritisch überprüft. Zusätzlich wird im Allgemeinen eine Ortsbegehung durchgeführt. Diese dient dazu, mögliche in der Planung nicht berücksichtigte, sicherheitsrelevante Planungsaspekte zu erkennen und zu dokumentieren. Alle erkannten Defizite werden in einem Auditbericht zusammengefasst und dieser dem Entwurfsaufsteller übergeben. Durch den Entwurfsaufsteller wird zu den einzelnen Defiziten Stellung genommen und ggf. eine Abwägung zwischen anderen Planungszielen und den Verkehrssicherheitsaspekten durchgeführt und eine Empfehlung zum Umgang mit dem erkannten Defizit formuliert. Bei komplexen planerischen Aufgabenstellungen, hat es sich ferner als zielführend erwiesen, ein Auditgespräch unter Beteiligung aller an der Planung Beteiligter durchzuführen.

 

 


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